Polen News ! Polen News & Infos Polen Forum! Polen Forum Polen Videos ! Polen Videos Polen Foto - Galerie! Polen Foto - Galerie Polen WEB-Links ! Polen Web - Links Polen Lexikon ! Polen Lexikon Polen Kalender ! Polen Kalender
Polen News & Polen Infos & Polen Tipps

 Polen-News-247.de: News, Infos & Tipps zu Polen

Seiten-Suche:  
 
 Polen-News-247.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Polen-News-247.de - Infos News & Tipps @ Polen ! Spannend: Online SEO-Wettkampf
Online Preiswert Einkaufen mit Online-Preiswert-Einkaufen.de

Polen-News-247.de - Infos News & Tipps @ Polen ! Polen Shopping Tipps

Polen-News-247.de - Infos News & Tipps @ Polen ! Who's Online
Zur Zeit sind 147 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Polen-News-247.de - Infos News & Tipps @ Polen ! Online Werbung

Polen-News-247.de - Infos News & Tipps @ Polen ! Haupt - Menü
Polen-News-247.de - Services
· Polen-News-247.de - News
· Polen-News-247.de - Links
· Polen-News-247.de - Forum
· Polen-News-247.de - Lexikon
· Polen-News-247.de - Kalender
· Polen-News-247.de - Foto-Galerie
· Polen-News-247.de - Testberichte
· Polen-News-247.de - Seiten Suche

Redaktionelles
· Alle Polen-News-247.de News
· Polen-News-247.de Rubriken
· Top 5 bei Polen-News-247.de
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Polen-News-247.de
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Polen-News-247.de
· Account löschen

Interaktiv
· Polen-News-247.de Link senden
· Polen-News-247.de Termin senden
· Polen-News-247.de Bild senden
· Polen-News-247.de Testbericht senden
· Polen-News-247.de Frage stellen
· Polen-News-247.de News mitteilen
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Polen-News-247.de Mitglieder
· Polen-News-247.de Gästebuch

Information
· Polen-News-247.de FAQ/ Hilfe
· Polen-News-247.de Impressum
· Polen-News-247.de AGB & Datenschutz
· Polen-News-247.de Statistiken

Polen-News-247.de - Infos News & Tipps @ Polen ! Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Polen-News-247.de - Infos News & Tipps @ Polen ! Seiten - Infos
Polen-News-247.de - Mitglieder!  Mitglieder:6790
Polen-News-247.de -  News!  News:5.783
Polen-News-247.de -  Links!  Links:1
Polen-News-247.de -  Kalender!  Events:0
Polen-News-247.de -  Lexikon!  Lexikon:1
Polen-News-247.de - Forumposts!  Forumposts:177
Polen-News-247.de -  Galerie!  Galerie Bilder:89
Polen-News-247.de -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:2

Polen-News-247.de - Infos News & Tipps @ Polen ! Online WEB Tipps
Gratisland.de Pheromone

Polen-News-247.de - News & Infos rund um Polen!

Polen News! Das neue MiLoG - Praxisprobleme: Räumlicher Geltungsbereich des MiLoG (Teil 2)

Geschrieben am Mittwoch, dem 01. April 2015 von Polen-News-24/7.de

Polen Infos
Polen-News-247.de - Polen Infos & Polen Tipps |
Freie-PM.de: Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Seit dem 01.01.2015 gilt das Gesetz über den Mindestlohn. Bereits in den ersten drei Monaten seit dem Inkrafttreten hat das Gesetz für erhebliche politische Diskussionen gesorgt. Die Gerichte werden zunehmend mit Streitigkeiten um die Anwendung des Gesetzes befasst. Mit dieser Reihe werden die ersten in der Praxis aufgetretenen Anwendungsprobleme behandelt.

Fachanwalt Bredereck: Das MiLoG haben wir in einer ersten Reihe schon theoretisch behandelt. Was sind die zentralen Aussagen des MiLoG?

Fachanwalt Dineiger: Mit dem Gesetz über den Mindestlohn wurde erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. Dieser Mindestlohn gilt, egal ob ihn die Parteien des Arbeitsvertrages vereinbaren oder nicht. Der Mindestlohn beträgt 8,50 ? brutto je Zeitarbeitsstunde. Vereinbarungen, die zum Ziel haben, den Mindestlohn zu umgehen, sind kraft Gesetzes unwirksam. Zudem besteht der Anspruch auf Zahlung des Mindestlohnes spätestens mit Ende des nächsten Monates nach dem Monat, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.

Fachanwalt Bredereck: Vor Gericht befindet sich zurzeit der Fall eines polnischen Lkw-Fahrers, der den gesetzlichen Mindestlohn bezahlt haben möchte. Geht das so einfach?

Fachanwalt Dineiger: Der Ansatzpunkt in der rechtlichen Betrachtung ist § 20 MiLoG. Danach sind Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohnes zu exakt den Zeitpunkten, die das MiLoG vorschreibt, zu bezahlen.

Fachanwalt Bredereck: Aber der polnische LKW-Fahrer ist bei einer polnischen Firma angestellt. Die Arbeitgeberin ist nach polnischem Recht zu beurteilen, der Arbeitnehmer wohnt in Polen. Kann ich dann tatsächlich so einfach den deutschen Mindestlohn fordern?

Fachanwalt Dineiger: Das ist ja tatsächlich zu klären. Das MiLoG unterscheidet nicht danach, ob die Arbeitgeber deutsche oder ausländische Firmen sind. § 20 MiLoG unterscheidet auch nicht danach, ob die Firma im Inland oder im Ausland sitzt. Der Ansatzpunkt ist tatsächlich der Ort der Arbeitsleistung. Dieser Ort der Arbeitsleistung muss im Geltungsbereich des MiloG, also territorial gesehen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, erfolgen. Wenn das der Fall ist, dann ist tatsächlich auch der gesetzliche Mindestlohn zu bezahlen. Auf andere Faktoren kommt es nicht an.

Fachanwalt Bredereck: Was muss also in so einem Fall von einem Arbeitnehmer vorgetragen werden, damit er mit seinen Ansprüchen Erfolg hat?

Fachanwalt Dineiger: Zunächst einmal würde ich der Vollständigkeit halber zur Anwendbarkeit des MiLoG auf den Fall vortragen. So ohne weiteres ergibt sich das nämlich in dieser Fallkonstellation nicht. Nachdem sowohl Deutschland wie auch Polen Mitglied in der EU sind, beurteilt sich der Fall im Hinblick auf das anwendbare Recht nach der Verordnung Nr. 593/2008 der Europäischen Union, der sogenannten Rom-I-Verordnung. Nach dieser Verordnung beurteilt sich das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. Für Arbeitsverhältnisse gilt Art. 8 der Verordnung. Ist in einem Arbeitsvertrag eine Rechtswahl nicht getroffen, was zugegebenermaßen eher selten ist, dann unterliegt der Arbeitsvertrag dem Recht des Staates, in dem oder von dem aus der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrages gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, Art. 8 Abs. 2 Rom-I-VO. Sodann muss zur Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit vorgetragen werden. Hier gilt § 48 ArbGG. Danach ist dasjenige Arbeitsgericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Arbeitsleistung gewöhnlich erbracht wird.

Fachanwalt Bredereck: Und dann gibt es einfach die Ansprüche auf den Mindestlohn?

Fachanwalt Dineiger: Wenn der Lkw-Fahrer also tatsächlich vortragen und beweisen kann, dass in seinem Arbeitsvertrag keine Rechtswahl getroffen worden ist, dann muss er noch vortragen und beweisen, dass er tatsächlich hauptsächlich zur Arbeitsleistung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt worden ist. Dann ist es nämlich tatsächlich so, dass er hauptsächlich bzw. schwerpunktmäßig seine Arbeitsleistung in Deutschland erbringt. Für diesen Fall ist das MiLoG dann auch anwendbar. Dann hat der Lkw-Fahrer auch tatsächlich Anspruch auf den deutschen gesetzlichen Mindestlohn.

Fachanwalt Bredereck: Was passiert denn, wenn der Lkw-Fahrer das nicht darlegen kann, insbesondere wenn eben ein Schwerpunkt nicht bestimmt ist?

Fachanwalt Dineiger: Dann gilt tatsächlich Art. 8 Abs. 3 Rom-I-VO. Dann kann das anzuwendende Recht nicht nach dem Schwerpunkt der Arbeitsleistung bestimmt werden. Es gilt ersatzweise das Recht des Staates, in dem sich die Niederlassung befindet, die den Arbeitnehmer eingestellt hat. Für diesen Fall muss dann aber die Anwendung des MiLoG verneint werden. In der Fallkonstellation war es ja nun ersichtlich so, dass der polnische LKW-Fahrer von einer in Polen sitzenden Firma angestellt worden ist. Der Dreh- und Angelpunkt ist also tatsächlich der Schwerpunkt der Arbeitsleistung.

Fachanwalt Bredereck: Die Entscheidung wird also spannend. Davon berichten wir noch.

15.03.2015

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com (http://www.fernsehanwalt.com)
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Seit dem 01.01.2015 gilt das Gesetz über den Mindestlohn. Bereits in den ersten drei Monaten seit dem Inkrafttreten hat das Gesetz für erhebliche politische Diskussionen gesorgt. Die Gerichte werden zunehmend mit Streitigkeiten um die Anwendung des Gesetzes befasst. Mit dieser Reihe werden die ersten in der Praxis aufgetretenen Anwendungsprobleme behandelt.

Fachanwalt Bredereck: Das MiLoG haben wir in einer ersten Reihe schon theoretisch behandelt. Was sind die zentralen Aussagen des MiLoG?

Fachanwalt Dineiger: Mit dem Gesetz über den Mindestlohn wurde erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. Dieser Mindestlohn gilt, egal ob ihn die Parteien des Arbeitsvertrages vereinbaren oder nicht. Der Mindestlohn beträgt 8,50 ? brutto je Zeitarbeitsstunde. Vereinbarungen, die zum Ziel haben, den Mindestlohn zu umgehen, sind kraft Gesetzes unwirksam. Zudem besteht der Anspruch auf Zahlung des Mindestlohnes spätestens mit Ende des nächsten Monates nach dem Monat, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.

Fachanwalt Bredereck: Vor Gericht befindet sich zurzeit der Fall eines polnischen Lkw-Fahrers, der den gesetzlichen Mindestlohn bezahlt haben möchte. Geht das so einfach?

Fachanwalt Dineiger: Der Ansatzpunkt in der rechtlichen Betrachtung ist § 20 MiLoG. Danach sind Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohnes zu exakt den Zeitpunkten, die das MiLoG vorschreibt, zu bezahlen.

Fachanwalt Bredereck: Aber der polnische LKW-Fahrer ist bei einer polnischen Firma angestellt. Die Arbeitgeberin ist nach polnischem Recht zu beurteilen, der Arbeitnehmer wohnt in Polen. Kann ich dann tatsächlich so einfach den deutschen Mindestlohn fordern?

Fachanwalt Dineiger: Das ist ja tatsächlich zu klären. Das MiLoG unterscheidet nicht danach, ob die Arbeitgeber deutsche oder ausländische Firmen sind. § 20 MiLoG unterscheidet auch nicht danach, ob die Firma im Inland oder im Ausland sitzt. Der Ansatzpunkt ist tatsächlich der Ort der Arbeitsleistung. Dieser Ort der Arbeitsleistung muss im Geltungsbereich des MiloG, also territorial gesehen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, erfolgen. Wenn das der Fall ist, dann ist tatsächlich auch der gesetzliche Mindestlohn zu bezahlen. Auf andere Faktoren kommt es nicht an.

Fachanwalt Bredereck: Was muss also in so einem Fall von einem Arbeitnehmer vorgetragen werden, damit er mit seinen Ansprüchen Erfolg hat?

Fachanwalt Dineiger: Zunächst einmal würde ich der Vollständigkeit halber zur Anwendbarkeit des MiLoG auf den Fall vortragen. So ohne weiteres ergibt sich das nämlich in dieser Fallkonstellation nicht. Nachdem sowohl Deutschland wie auch Polen Mitglied in der EU sind, beurteilt sich der Fall im Hinblick auf das anwendbare Recht nach der Verordnung Nr. 593/2008 der Europäischen Union, der sogenannten Rom-I-Verordnung. Nach dieser Verordnung beurteilt sich das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. Für Arbeitsverhältnisse gilt Art. 8 der Verordnung. Ist in einem Arbeitsvertrag eine Rechtswahl nicht getroffen, was zugegebenermaßen eher selten ist, dann unterliegt der Arbeitsvertrag dem Recht des Staates, in dem oder von dem aus der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrages gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, Art. 8 Abs. 2 Rom-I-VO. Sodann muss zur Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit vorgetragen werden. Hier gilt § 48 ArbGG. Danach ist dasjenige Arbeitsgericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Arbeitsleistung gewöhnlich erbracht wird.

Fachanwalt Bredereck: Und dann gibt es einfach die Ansprüche auf den Mindestlohn?

Fachanwalt Dineiger: Wenn der Lkw-Fahrer also tatsächlich vortragen und beweisen kann, dass in seinem Arbeitsvertrag keine Rechtswahl getroffen worden ist, dann muss er noch vortragen und beweisen, dass er tatsächlich hauptsächlich zur Arbeitsleistung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt worden ist. Dann ist es nämlich tatsächlich so, dass er hauptsächlich bzw. schwerpunktmäßig seine Arbeitsleistung in Deutschland erbringt. Für diesen Fall ist das MiLoG dann auch anwendbar. Dann hat der Lkw-Fahrer auch tatsächlich Anspruch auf den deutschen gesetzlichen Mindestlohn.

Fachanwalt Bredereck: Was passiert denn, wenn der Lkw-Fahrer das nicht darlegen kann, insbesondere wenn eben ein Schwerpunkt nicht bestimmt ist?

Fachanwalt Dineiger: Dann gilt tatsächlich Art. 8 Abs. 3 Rom-I-VO. Dann kann das anzuwendende Recht nicht nach dem Schwerpunkt der Arbeitsleistung bestimmt werden. Es gilt ersatzweise das Recht des Staates, in dem sich die Niederlassung befindet, die den Arbeitnehmer eingestellt hat. Für diesen Fall muss dann aber die Anwendung des MiLoG verneint werden. In der Fallkonstellation war es ja nun ersichtlich so, dass der polnische LKW-Fahrer von einer in Polen sitzenden Firma angestellt worden ist. Der Dreh- und Angelpunkt ist also tatsächlich der Schwerpunkt der Arbeitsleistung.

Fachanwalt Bredereck: Die Entscheidung wird also spannend. Davon berichten wir noch.

15.03.2015

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com (http://www.fernsehanwalt.com)
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Polen-News-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Polen-News-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Das neue MiLoG - Praxisprobleme: Räumlicher Geltungsbereich des MiLoG (Teil 2)" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Polen-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

Cityguide Warschau - Neustadt, Altstadt und Praga

Cityguide Warschau - Neustadt, Altstadt und Praga
Schloss Steinort/Sztynort - Rettung eines Kulturden ...

Schloss Steinort/Sztynort - Rettung eines Kulturden ...
Polen: Kohleindustrie in der Krise | Wirtschaft kom ...

Polen: Kohleindustrie in der Krise | Wirtschaft kom ...

Alle Web-Video-Links bei Polen-News-247.de: Polen-News-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Polen-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

Polen-Darlowo-Ruegenwalde-111003-DSC_0104 ...

Polen-Warschau-080214-CIMG4320.JPG

Polen-Stettin-Szczecin-111001-DSC_0007.jp ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Polen-News-247.de: Polen-News-247.de Foto - Galerie

Diese Lexikon-Einträge bei Polen-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Polen
Polen (poln. Polska ([ˈpɔlska], amtlich Rzeczpospolita Polska, dt. Republik Polen) ist ein Staat in Mitteleuropa. Die Hauptstadt und zugleich größte Stadt ist Warschau. Es ist auf die Fläche bezogen das siebtgrößte Land Europas und steht auf Platz 62 der größten Länder weltweit. Der Staat ist größtenteils ein Flachland, nur im Süden finden sich Gebirge. Die Katholiken bilden die mit Abstand größte Konfession des Landes. Seit dem 1. Mai 2004 ist das Land Mitgliedstaat der Europäische ...

Diese Forum-Threads bei Polen-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Na das sind Meldungen zum neuen Jahr (DaveD, 25.05.2020)

 Das Sächsische Palais in Warschau soll wieder aufgebaut werden (Aaron1, 02.02.2020)

 Ob das mal gut geht? (DaveD, 22.07.2016)

 Das Ergebnis des Referendums (Hans-Peter, 11.10.2015)

 Das ist mal ein Zeichen (Godfrid, 10.01.2015)

 Was hat das zu bedeuten?? (Aaron1, 25.12.2013)

 Das Souvenier aus Polen (Ortwin59, 03.12.2015)

 Was ist das polnische Nationalgericht? (Petra38, 13.04.2013)

Diese Forum-Posts bei Polen-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

  Und genau das war einer der Hauptgründe warum Großbritannien aus der EU raus ist. Dieses Einmischen in den Tagesablauf ihrer Bürger ging ihnen ganz einfach zu weit. Bestes Beispiel, die Versorgu ... (Erwin3, 24.04.2021)

  Ja Dora, genauso ist es. Diese „Pandemie“ ist der Testdurchlauf wie weit die Regierung gehen kann. Wie weit kann man das Grundgesetz aushebeln? Wie hat Jence gesagt, niemand wird wegen Corona sei ... (Otto76, 25.05.2020)

  Stimmt, vor lauter Covid 19 ist die afrikanische Schweinepest in den deutschen Qualitätsmedien völlig unter gegangen. Hat sich die Lage tatsächlich beruhigt oder wird dem mündigen Bürger wieder e ... (Dora39, 26.04.2020)

  Und von ganz weit aus dem Osten kommt dann auch noch Conorar. Das Jahr kann nur noch besser werden, denn im Augenblick ist es schlimm hoch3. Fehlt nur noch das die Rose aus der Uckermark noch ma ... (Erwin3, 02.03.2020)

  Genau, so wie das Szenario hier abgelaufen ist, kann es nur so sein. Ich kenne viele Polen, die haben zur Politik ein recht lockeres Verhältnis und Toleranz ist bei denen nicht nur ein Wort. (Dora39, 08.11.2019)

  Vielleicht ist aber das Nominieren dieser Frau von der Leyen die Garantie für das Scheitern der gegenwärtigen Linie der EU. Viele sprechen von Reformen, aber die gegenwärtige Linie führt immer ... (Hans-Peter, 10.10.2019)

  Schiss auf die Demokratie. Und ich dachte tatsächlich Frau Merkel hat die ganze Maschseemafia zum Teufel gejagt. Und jetzt? Jetzt soll Frau von der Leyen den höchst dotierten Posten innerhalb der ... (DaveD, 15.09.2019)

  Woher wollt ihr wissen das es ein polnisches Hotel ist? Nur weil das Gebäude in Polen steht. Ich vermute mal eher, dass es sich um einen deutschen Eigentümer handelt. Denn an dieser obrigkeitsh ... (Otto76, 17.08.2019)

  Zumal ja Deutschland der Schuldige für die Zerstörung ist. Und außerdem ist Polen unser unmittelbarer Nachbar, das sollte man sich schon mal mit Hilfe etwas mehr aus dem Fenster lehnen. Es wird ... (Ortwin59, 05.06.2019)

  Es mag vielleicht moralisch berechtigt sein, dass Polen solche Forderungen stellen kann. Rein rechtlich gesehen gilt hier aber der 2+4 Vertrag der bei der Wiedervereinigung geschlossen wurde. Da ... (Hans-Peter, 22.04.2019)

Diese Testberichte bei Polen-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 ZYWIEC Das polnische Bier schmeckt - aber nicht herausragend. Rund - weder herb noch würzig. Mit 5,6 % etas stärker! (Harald, 24.2.2021)

 Tyskie Grand Prix Tyskie Grand Prix ist ein polnisches Bier, und wie ich gehört habe, dass beliebteste und am meisten verkaufte Bier in Polen. Dann wollen wir mal. Es ist sehr hell und hat ein nette ... (dietrich david, 03.9.2013)

 TYSKIE gronie Das polnische Bier ist rund - aber nicht besonders würzig oder herb. Mit 5,6 % etwas stärker. (Harald, 14.6.2012)

Diese News bei Polen-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Genuss kennt keine Grenzen (Kummer, 09.11.2022)
In diesem Buch zeigt ein Genießer sein wahres Gesicht.
Seite für Seite Genuss bei jedem vegetarischen Gericht.
Es gibt sogar Raffiniertes für den verwöhnten Gaumen.
Da heben wir doch gleich hoch den Daumen.
Also lassen Sie sich von diesen Köstlichkeiten verführen,
und genießen sie dann in vollen Zügen.
© Britta Kummer

Buchtipp: Kummers vegetarische Köstlichkeiten - einfach nur lecker
Es ist kein Geheimnis, dass Kummers gerne gemeins ...

 Kummers vegetarische Köstlichkeiten – einfach nur lecker jetzt auch als E-Book erhältlich (Kummer, 30.10.2022)
„Kummers vegetarische Köstlichkeiten – einfach nur lecker“ ist jetzt zusätzlich zum Printbuch (ISBN: 978-3-7562-0691-9) auch als E-Book erhältlich!

Buchbeschreibung:
Es ist kein Geheimnis, dass Kummers gerne gemeinsam den Kochlöffel schwingen. Das ist schon Familientradition. Zusammen macht es schließlich viel mehr Spaß.
So auch in diesem Werk. Freuen Sie sich auf schmackhafte und abwechslungsreiche vegetarische Rezepte, die es verdient haben, nachgekocht zu werden. ...

 Einfach nur lecker (Kummer, 27.10.2022)
Es ist kein Geheimnis, dass Kummers gerne gemeinsam den Kochlöffel schwingen. Das ist schon Familientradition. Zusammen macht es schließlich viel mehr Spaß.
So auch in diesem Werk. Freuen Sie sich auf schmackhafte und abwechslungsreiche vegetarische Rezepte, die es verdient haben, nachgekocht zu werden. Sie wissen ja, vegetarisches Essen ist keineswegs langweilig.
Die vegetarische Küche ist vielfältig, schmackhaft, ausgewogen, bunt, gesund und bringt Abwechslung auf den Speisepla ...

 Buchtipp: Ein neues Leben auf Bali (Kummer, 24.10.2022)
Das Aufeinandertreffen zweier Menschen, Aufarbeitung der Vergangenheit und die gemeinsame Liebe führen den Leser in dieser Geschichte auf die Insel der Götter.

Buchbeschreibung:
Eine wahre Geschichte von Liebe, Mystik und Hoffnung.
Nach Lebenskrisen fanden Gisela und Mano einander. Bali war oft Ziel ihrer Reisen. Doch die Insel der Götter sollte noch eine andere Bedeutung für sie bekommen. Schon als Gisela zum ersten Mal Bali betrat, hatte sie das Gefühl nach Hause z ...

 Welt-Nudeltag 2022 (Kummer, 23.10.2022)
Wer kennt sie nicht. Farfalle, Fettuccine, Fusilli, Maccheroni, Penne, Ravioli, Rigatoni, Spaghetti oder Tortellini. Nudeln sind abwechslungsreiche Alleskönner für den täglichen Genuss, die durch ihre unterschiedlichen Formen und Farben jeder Mahlzeit eine besondere Note sowie ein tolles Aussehen verleihen.

Zur Feier des Welt-Nudeltags dürfen am 25. Oktober 2022 vor allem Nudeln in Form von Schleifen gegessen werden. Der Tag ist auch als Welt-Pasta-Tag bekannt und wurde 1995 beim ...

 Buchtipp: Kummers vegetarische Köstlichkeiten – einfach nur lecker (Enneper, 14.10.2022)
Es ist kein Geheimnis, dass Kummers gerne gemeinsam den Kochlöffel schwingen. Das ist schon Familientradition. Zusammen macht es schließlich viel mehr Spaß.
So auch in diesem Werk. Freuen Sie sich auf schmackhafte und abwechslungsreiche vegetarische Rezepte, die es verdient haben, nachgekocht zu werden. Sie wissen ja, vegetarisches Essen ist keineswegs langweilig.
Die vegetarische Küche ist vielfältig, schmackhaft, ausgewogen, bunt, gesund und bringt Abwechslung auf den Speisepla ...

 Neu: Kummers vegetarische Köstlichkeiten – einfach nur lecker (Kummer, 07.10.2022)
„Kummers vegetarische Köstlichkeiten – einfach nur lecker“ ist gerade auf dem Buchmarkt erschienen. Es erwarten Sie schmackhafte vegetarische Rezepte, die es verdient haben, nachgekocht zu werden.

Zum Buch geht es hier:
https://www.bod.de/buchshop/kummers-vegetarische-koestlichkeiten-einfach-nur-lecker-britta-kummer-9783756206919

Buchbeschreibung:
Es ist kein Geheimnis, dass Kummers gerne gemeinsam den Kochlöffel schwingen. Das ist schon Familientradit ...

 Mit vegetarischen Gerichten einmal um die ganze Welt (Kummer, 02.10.2022)
Haben Sie schon einmal frittierte Mangoscheiben aus Barbados, Käsetortilla aus Mexiko oder Nussreis aus Bali gekostet? In dem Kochbuch „Vegetarische Weltreise“ erwarten Sie vegetarische Rezepte aus aller Welt.

Buchbeschreibung:
„Einmal um die ganze Welt“, besang schon Karel Gott. Warum sich also nicht mal auf eine kulinarische Reise begeben?
„Vegetarische Weltreise“ lädt Sie dazu ein, auf die Teller anderer Nationen zu schauen und die Welt vom Gaumen her kennenzuler ...

 Eine vegetarische Entdeckungsreise um die Welt (Kummer, 05.06.2022)
Haben Sie schon einmal frittierte Mangoscheiben aus Barbados, Käsetortilla aus Mexiko oder Nussreis aus Bali probiert?
Das Kochbuch „Vegetarische Weltreise“ lädt sie ein, auf die Teller anderer Nationen zu schauen. Schmackhafte vegetarische Rezepte, die jeder ohne Probleme nachkochen kann.

Buchbeschreibung:
„Einmal um die ganze Welt“, besang schon Karel Gott. Warum sich also nicht mal auf eine kulinarische Reise begeben?
„Vegetarische Weltreise“ lädt Sie dazu ...

 3 Vorteile der globalen Pandemie (schwertschmiedeviktor, 12.04.2022)
Es besteht kein Zweifel, dass die Coronavirus-Pandemie SARS-CoV-2 das Leben der Menschen auf der ganzen Welt neu organisiert hat. Sie sprechen hauptsächlich über die Probleme, die sie verursacht hat, wie die globale Krise, steigende Arbeitslosigkeit oder Depressionen in der Gesellschaft. Entgegen dem Anschein hat diese gefährliche epidemiologische Situation auch ihre Vorteile. Sie sind natürlich unvergleichlich mit der Gesundheit und dem Leben der Menschen, die von der Pandemie betroffen sind, a ...

Werbung bei Polen-News-247.de:





Das neue MiLoG - Praxisprobleme: Räumlicher Geltungsbereich des MiLoG (Teil 2)

 
Polen-News-247.de - Infos News & Tipps @ Polen ! Video Tipp @ Polen-News-247.de

Polen-News-247.de - Infos News & Tipps @ Polen ! Online Werbung

Polen-News-247.de - Infos News & Tipps @ Polen ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Polen Infos
· Weitere News von Polen-News


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Polen Infos:
Taifu Brunnen- und Tiefbrunnenpumpen für Haus und Garten zu einem hervorragenden Preis/Leistungsverhältnis


Polen-News-247.de - Infos News & Tipps @ Polen ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Polen-News-247.de - Infos News & Tipps @ Polen ! Online Werbung

Polen-News-247.de - Infos News & Tipps @ Polen ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2010 - 2022!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Polen-News-247.de - rund ums Thema Polen / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Das neue MiLoG - Praxisprobleme: Räumlicher Geltungsbereich des MiLoG (Teil 2)